Vertragsgrundlagen (AGB's)


Stand August 2021 

1.1      Diese AGB's gelten für Vereinbarungen zwischen Hat over Heels als Auftragsnehmer und den Kunden als Auftragnehmer, ausser es wurde ein direkter Vertrag bzw. eine Buchungsvereinbarung gemacht.

 

2.1     Zahlungsbedingungen:

 

2.1.1. Das vereinbarte Gesamthonorar ist am Tag der Veranstaltung vor Beginn der Veranstaltung in bar (in 100 Euroscheinen und in 50 Euroscheinen) auszuzahlen oder ist nach Rechnungslegung in der angegebenen Zeitspanne zu überweisen.

 

2.2     Verpflegung:

 

2.2.1. Der Auftraggeber übernimmt die Bereitstellung von ausreichend Getränken für den Auftragnehmer, sobald dieser am Veranstaltungsort eingetroffen ist.

 

2.2.2.  Der Auftraggeber wird für jeden Musiker und Mitarbeiter des Auftragnehmers ein warmes Essen bereitstellen, sollte der Buchungszeitraum länger als 3 Stunden sein.

 

2.3     Leistungsstörungen/Schadenersatz:

 

2.3.1  Sollten technische Probleme wie insbesondere unzureichende oder lebensgefährliche Stromversorgung, einsturzgefährdete oder nicht abgesicherte Bühne, gefährliche Bühnenaufbauten, nicht überdachte Bühne bei Freiluftkonzerten auftreten, die nicht in   der Sphäre des Auftragnehmers liegen und Leib und Leben des Auftragnehmers und/oder der am Auftritt beteiligten Musiker oder anderer Personen (wie z.B. Techniker) gefährden können, ist er bis zur gänzlichen Beseitigung des Problems bei.  gleichzeitigem Fortbestehen seines unter Punkt 2.1. festgeschriebenen Gegenanspruchs von seinen Soundcheck- und Auftrittsverpflichtungen befreit.

 

2.3.2  Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Ausfällen (durch Krankheit, Unfall, etc.…) von Mitarbeitern (insbesondere Musiker, Techniker, etc.), diese durch eine qualifizierte Vertretung zu ersetzen und den Auftraggeber zeitgerecht hiervon in Kenntnis zu setzen. 

 

2.4    Stornobedingungen:

 

2.4.1. Die Stornierung eines vereinbarten Auftritts durch den Auftraggeber bedingt folgende Stornogebühren:

 

Ab Unterfertigungsdatum: 30 % des Gesamthonorares

Ab 8 Wochen vor der Veranstaltung: 50 % des Gesamthonorares

Ab 7 Tage vor der Veranstaltung: 70 % des Gesamthonorares

Am Tag der Veranstaltung: 100 % des Gesamthonorares

 

Ausgenommen hiervon sind Stornierungen, die auf höhere Gewalt (lt. Rechtsprechung ein von außen kommendes, nicht voraussehbares und auch durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis, (z.B. Hochwasser, Erdbeben) zurückzuführen sind.

Im Fall einer (bloßen) Verschiebung aus einem der soeben genannten Umstände oder durch von den Auftraggebern nicht zu vertretende Umstände (z.B. Tod eines Angehörigen, Erkrankung der Auftraggeber, Epidemie etc.), verpflichtet sich der Auftraggeber bereits jetzt, den Auftragnehmer auch am Ersatztermin zu den Bedingungen dieser Vereinbarung zu beauftragen. Bei einer Verschiebung ab 8 Wochen vor der Veranstaltung ist in jedem Fall eine Gebühr von 15% des vereinbarten Gesamthonorars vom Auftraggeber an den Auftragnehmer zu entrichtet. Bei einer Verschiebung bis 8 Wochen vor der Veranstaltung ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr von maximal 5% des Gesamthonorars vom Auftraggeber an den Auftragnehmer zu entrichtet.

Bei einer Verschiebung der Feier aus nicht vertretbaren Gründen durch die Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemie gilt: Eine Verschiebung ist bis 1 Woche vor der Veranstaltung möglich. Hierbei ist eine Verschubsgebühr von 5% vom Auftraggeber an  den Auftragnehmer zu entrichten.    
  

Bei einer Absage (Stornierung) der Feier aus nicht vertretbaren Gründen durch die Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemie gilt: Dieser Fall bedingt eine Stornogebühr von 30%.

Eine Verschiebung kommt nur dann zustande, wenn Auftraggeber und Auftragnehmer einen gemeinsamen neuen Termin erörtern können. Weiters kann der Termin nicht weiter als 18 Monate in die Zukunft verschoben werden. Kann kein neuer gemeinsamer Termin gefunden werden gelten die Stornobedingungen dieser Vereinbarung. Bei einer Verschiebung in das darauffolgende Kalenderjahr nach dem ursprünglich vereinbarten Termin, kann eine Indexanpassung des Preises zusätzlich erfolgen. 

 

2.5    Rechte/Lizenzen: 

 

2.5.1. Allfällige Autorenschutzgebühren, Aufführungslizenzen etc. gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Verwendung von urheberrechtlich geschütztem oder sonst wie zahlungspflichtigem Material wurde anlässlich des Vertragsabschlusses mit dem Veranstalter abgestimmt. Nähere Infos unter www.akm.at

Achtung: Grundsätzlich gilt: Private Feiern sind Ausnahmeregelungen und gebührenfrei.

 

3.    Sonstige Bestimmungen

 

3.1  Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht der Republik Österreich. Allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung werden ausschließlich durch die für Vöcklabruck sachlich zuständigen Gerichte entschieden.